Behindertengerecht!

Umgang mit Sexualassistenz & Sexualbegleitung

Fakten, Daten und Aussagen von Betroffenen

Original Dokument (zur besseren Lesbarkeit selber vergrössern)
Arbeit von Stephanie Leuthold, Andrea Koller, Aylin Schweizer und J.S.

Ergänzte Fassung von Soluna:

Sexualbegleitung meint "(...) eine aktive Assistenz, bei der die AssistenzgeberInnen über pädagogische und/oder pflegerische Kompetenzen verfügen, als grundlegende Basisqualifikation einer professionellen Sexualassistenz." (Walter 2008: 12) Um Sexualbegleitung professionell durchzuführen, braucht es bestimmte Basiskompetenzen, welche im Rahmen einer Ausbildung erworben werden. Zu diesen Basiskompetenzen gehören die Reflexion der eigenen Sexualität, eine pflegerische Grundausbildung, eine heil- und behindertenpädagogische Grundkenntnis, sexualpädagogische und sexualtherapeutische Grundkenntnisse sowie ein juristisches Grundwissen und Supervision (vgl. ebd.: 12f). Als Sexualbegleiterinnen und Sexualbegleiter werden Dienstleisterinnen und Dienstleister bezeichnet, die gegen Bezahlung Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung z. B erotische Massagen oder vereinzelt auch Geschlechtsverkehr anbieten.

In Abgrenzung zur Sexualbegleitung wird in der Literatur ausserdem noch zwischen aktiver und passiver Sexualassistenz unterschieden.

Passive sexuelle Assistenz heisst, "(...) konkrete Voraussetzungen für die Verwirklichung selbstbestimmter Sexualität zu schaffen, z. B durch Sexualpädagogik oder Sexualberatung, (...) oder durch Beschaffung von Materialien und Hilfsmitteln (...)" (Walter 2008: 12) Im Hinblick auf die passive Sexualassistenz geht es in erster Linie darum, Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung genau so wie Menschen ohne kognitive Beeinträchtigung als sexuelle Wesen anzuerkennen und ihnen einen möglichst "normalen" Umgang mit Sexualität zu ermöglichen. Es geht darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, durch welche Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung ihre sexuellen Bedürfnisse befrieden können.

Aktive sexuelle Assistenz meint im Vergleich zur passiven Assistenz "(...) alle Formen von Assistenz, bei denen Mitarbeitende und Pflegekräfte in eine sexuelle Interaktion aktiv einbezogen sind." (Walter 2008: 12) Beispiele für aktive Sexualassistenz können Hilfestellungen bei der Masturbation sowie jegliche Formen des aktiven "Hand-Anlegens", des Geschlechtsverkehrs oder erotische Massagen sein (vgl. Walter 2008: 12).

Menschenbild

Die Sexualität gehört zum Grundbedürfnis eines jeden Menschen und ist ein wesentlicher Bestandteil der Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung (vgl. Pro Familia - Sexualität und geistige Behinderung 1998: 4).

Sexualität beschränkt sich nicht "nur" auf die genitale Sexualität, sondern meint auch Beziehungen leben, Liebe empfangen, Intimität oder Zärtlichkeit spüren.

Entwicklungspsychologische Untersuchungen haben gezeigt, dass mangelnde sexuelle Bedürfnisäusserungen eine Persönlichkeitsentwicklung gefährden. Alle Menschen und somit auch Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung können dann ihre Persönlichkeit am besten entwickeln, wenn die Sexualität von Geburt an unterstützt und gefördert wird (vgl. ebd.: 5). Die Sexualität von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung war lange Zeit ein absolutes Tabuthema. In den 70er Jahren stellte bspw. die Ablenkung sexueller Wünsche von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung ein grundsätzliches pädagogische Ziel dar (vgl. Walter 2008: 15). Mit der konsequenten Umsetzung des Normalisierungsprinzips, bei welchem es darum geht, die Lebensbedingungen von Menschen mit Beeinträchtigung jenen von Menschen ohne Beeinträchtigung anzugleichen und ihnen demnach möglichst normalisierte Lebensbedingungen zu schaffen, führte dazu, dass man sich verstärkt mit der Frage der Sexualität von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung auseinandergesetzt hat (vgl. ebd.: 19). Der Paradigmenwechsel "von der Betreuung zur Assistenz" akzeptiert und unterstützt Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung auf dem Gebiet der Sexualität, indem diverse Aus- und Fortbildungen zu sexualpädagogischen Fragestellungen im Kontext von Menschen mit Beeinträchtigung durchgeführt werden (vgl. ebd.: 20). Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung haben ein Recht auf individuelles Sexualleben, auf Sexualpädagogik und Sexualberatung (vgl. ebd.: 20f).

Motivation

Aufgrund dessen, dass wir bei unserer Arbeit im Kontext von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung immer wieder mit dem Thema Sexualität, Sexualassistenz und Sexualbegleitung konfrontiert werden und wir uns immer wieder aufs Neue damit auseinandersetzten müssen, waren wir von Beginn weg interessiert daran, uns im Rahmen dieses Posters intensiver mit diesem Thema auseinander zu setzen. Wir sehen mit diesem Poster die Möglichkeit, dieses in der Öffentlichkeit sehr oft kontrovers diskutierte Thema der Sexualassistenz und Sexualbegleitung für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung intensiver zu bearbeiten und diesbezüglich unterschiedliche Perspektiven anzuschauen und mit einzubeziehen. Da wir im Hinblick auf das Thema Sexualassistenz und Sexualbegleitung im Kontext von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung mit einigen Vorurteilen, Missverständnissen und auch einer gewissen Unsicherheiten in unserem privaten Umfeld aber auch bei Professionellen der Sozialen Arbeit konfrontiert worden sind, sehen wir nun im Rahmen dieses Posters die Chance, unsere Fragen zu klären, unser Fachwissen zu erweitern und einen eigenen Standpunkt einnehmen zu können. Wir erhoffen uns mit der Erarbeitung dieses Posters gegen die vorhandenen Vorurteilen und Missverständnissen argumentieren und Stellung beziehen zu können.

Als wir uns mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, ist uns relativ schnell bewusst geworden, dass wir uns im Hinblick auf dieses vielfältige Thema der Sexualassistenz und Sexualbegleitung einschränken müssen. Da die Mehrheit von unserer Gruppe die Ausbildung auf einer Wohngruppe für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung absolvieren, haben wir uns entschieden, dass wir uns im Rahmen dieses Posters genauer mit Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung auseinandersetzen wollen, dies jedoch mit dem Wissen, dass auch Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung Sexualassistenz und Sexualbegleitung als Dienstleistung in Anspruch nehmen. Des Weiteren soll an dieser Stelle erwähnt sein, dass wir uns bewusst sind, dass es sowohl Sexualassistentinnen als auch Sexualassistenten gibt, wir uns aber diesbezüglich auf Aussagen von einer uns bekannten Sexualbegleiterin eingeschränkt haben.

Teilhabe im Sinne der "Funktionalen Gesundheit"

Im Konzept der funktionalen Gesundheit gilt: "Ein Mensch gilt als funktional gesund, wenn er mit einem möglichst gesunden Körper, möglichst kompetent an möglichst normalisierten Lebenssituation teilnimmt und teilhat." (Kasper, 2009:1). Zum Konzept der funktionalen Gesundheit gehören die Körperfunktionen und Körperstrukturen, die Partizipation an normalisierten Lebenssituationen, die Aktivitäten und Kompetenzen, sowie die Umwelt- und Personenbezogenen Faktoren. Wenn alle diese Faktoren bei einer bestimmten Tätigkeit für einen bestimmten Menschen stimmen, wird von einer gelungenen Teilhabe im Sinne der funktionalen Gesundheit gesprochen (Arroganz der Normalität).

Wie sieht das nun mit Sexualassistenz und Sexualbegleitung bei Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung aus? Die Sexualbegleitung ist eine professionelle, käuflich erwerbbare Dienstleistung zur Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse. Das Konzept der Sexualbegleitung lässt die Frage aufkommen, ob dies möglicherweise doch eine "Sonderbehandlung" für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung bedeutet und somit ein Verhinderungsgrund von einer gelingenden Teilhabe darstellt?
Das Konzept der funktionalen Gesundheit spricht von einer "möglichst normalisierten Lebenssituation", weshalb sich uns die Frage stellt, ob diese "normalisierte" Lebenssituation im Konzept der funktionalen Gesundheit im Hinblick auf Sexualassistenz und Sexualbegleitung ihren Nutzerinnen und Nutzern geboten wird? Gerade die Ähnlichkeit zur Prostitution macht das Thema in der Gesellschaft sehr heikel und kontrovers. Dies ist teilweise einen Hinderungsgrund für eine gelungene Teilhabe, denn durch die oft kritischen Augen der Umwelt auf das Konzept der Sexualassistenz und Sexualbegleitung hindern deren Nutzer/innen an einer normalisierten Teilhabe an einem Sexualleben.

Einen weiteren Grund der die sexuelle Teilhabe durch Sexualassistenz und Sexualbegleitung von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung "behindert" ist die Finanzierung solcher Dienstleistungen. "(...) im sozialpolitischen Bereich fehlen noch Initiativen, die einen finanziellen Ausgleich für Sexualassistenz als einen von vielen privaten Bedarfen anerkennen." (Bazuin, Eisen-Raetsch, Weiser, Zinsmeister. 2005: 67)

Einen wichtigen Slogan für die sexuelle Teilhabe im Sinne der funktionalen Gesundheit schrieb Petra Winkler im pro familia Magazin 2003: "Lust kann nicht behindert sein - Menschen mit Behinderungen haben die gleichen sexuellen Bedürfnisse wie Nichtbehinderte auch." (Winkler. 2003 in Bazuin, Eisen-Raetsch, Weiser, Zinsmeister. 2005: 67)

Im Endeffekt stellt die Sexualassistenz und Sexualbegleitung ein gutes und wertvolles Instrument zur sexuellen Teilhabe von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung dar. Jedoch werden damit nicht alle Punkte des Konzepts der Funktionalen Gesundheit vollständig "befriedigt". Bei den Punkten der Partizipation an normalisierten Lebenssituationen und bei den Umweltfaktoren ist unserer Meinung nach sozialpolitisch und gesellschaftlich noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten.

Aussage Nutzer

Viele Nutzer haben unterschiedliche Erfahrungen in Bezug auf Sexualassistenz und Sexualbegleitung gemacht. Einige Aussagen haben wir herausgegriffen, um deutlich zu machen, wie umfangreich von Erlebnissen geschildert wird. Die aufgeführten Zitate stammen allesamt von Männern, da in der von uns bearbeitenden Literatur ausschliesslich Männer zum Thema Sexualassistenz und Sexualbegleitung befragt wurden. Ausserdem haben wir eine Aussage von einem unserer Klienten erhalten.

Aussage eines 28-jährigen Mannes mit einer kognitiven Beeinträchtigung: " (...) das ich mal in der Lage bin einen Frauenkörper zu spüren. Es geht natürlich auch um meinen Körper, dass ich ihn kennenlerne, aber für mich ist es unheimlich schön, wenn eine Frau, die zu mir passt, bei mir liegt und mich verwöhnt."

"Ich finde es schön und geniesse es, ja wirklich, wenn ich bei ihr bin. Ich weiss, dass sie nicht meine Freundin ist. In Ausgang gehe ich mit einer Kollegin. Die tanzt mit mir. Das kann sie." (Aussage von einem unserer Klienten mit kognitiver Beeinträchtigung, 27 jährig)

Aussage eines jungen Mannes mit einer kognitiven Beeinträchtigung: "Mir tut es sehr weh, dass mein Vater kein Verständnis hat, dafür. Wenn ich ihn darauf anspreche, sagt er: "Ich will davon nichts hören, lass mich in Ruh."

Aussage Sexualbegleiterin

Als erste Perspektive wollen wir uns genauer mit der Meinung einer Sexualbegleiterin auseinandersetzen. Diesbezüglich haben wir Kontakt mit Soluna, einer uns bekannten Sexualbegleiterin aufgenommen. Wir haben sie im Hinblick auf unsere Aufgabenstellung (Menschenbild/ Teilhabe/ Partizipation) u. a nach ihrem Menschbild befragt und wir wollten von ihr Wissen, inwiefern sie ihre Dienstleistung im Hinblick auf die Partizipation von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung als wichtig erachtet. Folgende zwei Aussagen haben wir aus dem Interview herausgenommen. "Ich bin und fühle mich mit allem verbunden. Ich achte und respektiere alle Lebewesen, ganz gleich in welcher Form dieses Wesen daherkommt. Ich kann praktisch alle/s grundsätzlich annehmen, mich daran erfreuen und spannend finden. Ich kann von allem/n lernen und mich befruchten/berühren lassen. Ist für mich wirklich nur die Einstellung. Daraus resultiert meine agogische Grundhaltung."

"(...) ich habe ursprünglich angefangen mit dieser Tätigkeit für Menschen mit einer körperlichen Behinderung (Para- und Tetraplegiker). Menschen, die eine fortschreitende Krankheit hatten wie zum Beispiel multiple Sklerose (MS) oder Muskeldystophie (Muskelschwund) oder nach Unfällen gelähmt waren. Meine Forschung war damals: von der Potenz zum Potenzial zu kommen, Sexualität interessierte mich vor allem in diesem Zusammenhang: wie lässt sich verschüttetes Potenzial freilegen? Lässt sich über gelebte Sexualität Kraft, Lust und Freude entfesseln? Heute kann ich eindeutig sagen: JA! Dies ist meine Motivation und mein Antrieb noch heute.

Bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sieht dies allerdings etwas anders (komplexer) aus." Diese Menschen hatten offenbar keine Möglichkeit ihre Sexualität adäquat zu entwickeln, teils aufgrund angeborener Missbildungen im Genitalbereich, teils wegen mangelnder/fehlender Aufklärung und Begleitung in Hygiene und Entwicklung, teils aufgrund mangelnder liebevoller Berührung (zum Bsp. Babymassage und getragen werden). Das kann dazu führen, dass sie in ihrem Umfeld verhaltensauffällig werden und ganz zum Schluss - wenn sie Glück haben und ziemlich viele Faktoren (Einverständnis der Umgebung und finanzielle Mittel) erfüllt sind - zu einer/m Sexualbegleiter/in kommen.

Aussage Sozialpädagoge

Als dritte Perspektive haben wir uns für die Meinung und Haltung von einem Sozialpädagogen entschieden. Diesbezüglich haben wir einen 39 jährigen Sozialpädagogen mit 5 Jahren Berufserfahrung im Kontext von Menschen mit Beeinträchtigung aus der Institution WohnWerk angefragt und ihm u. a nach seiner Meinung zum Thema Sexualität von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung gefragt.

"Ihre Sexualität zu leben, ist für die meisten Menschen ein zentraler Punkt in ihrem Leben. Ohne Sexualität gäbe es gar keine Menschen. Es ist ein Grundbedürfnis, auch wenn es riesige Unterschiede bei den sexuellen Bedürfnissen gibt. In den Medien ist das Thema Sex übertrieben dominant geworden, so dass auch kognitiv schwächere Klienten mitbekommen, dass da irgendetwas Besonderes ist, auch wenn sie nicht das ganze Ausmass erfassen können. Weil Sexualität so viel Raum in der Gesellschaft einnimmt und vor allem weil es ein Grundbedürfnis ist, wäre es falsch, kognitiv beeinträchtigte Menschen davon auszuschliessen."

"Alle Menschen haben das Recht auf Sexualität. Es ist nicht in Ordnung, Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung die Sexualität grundsätzlich vorzuhalten, wie dies vor allem früher (aber auch zum Teil heute noch) von Betreuer/innen häufig gehandhabt wurde. (...) Wenn BetreuerInnen diese Haltung haben, hat dies meiner Meinung nach damit zu tun, dass sie Angst davor haben was es auslösen kann, wenn Sexualität gelebt wird."

Fazit

In den vergangenen Jahren hat das Thema der Sexualassistenz und der Sexualbegleitung im Kontext von Menschen mit Beeinträchtigung an Bedeutung zugenommen. Sowohl Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung als auch deren Angehörigen oder die Professionellen der Sozialen Arbeit informieren sich zunehmend nach Unterstützungsmöglichkeiten bezüglich der praktischen Umsetzung sexueller Bedürfnisse.

Durch unsere Recherchen und Praxiserfahrung sind wir zu der Erkenntnis gekommen, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung auch heute noch mit ihren Bedürfnissen nicht oder nur wenig ernst genommen werden und somit selten ihre Bedürfnisse ausleben können. Sie stoßen oftmals auf Widerstand bei ihren Angehörigen und professionellen Bezugspersonen und finden teilweise wenig Begleitung beim Verwirklichen ihrer Wünsche. Oft werden ihre Bedürfnisse nicht wahrgenommen (oder ignoriert bis zu sturer Verweigerung) und / oder die Gegebenheiten und Angebote lassen sich nicht miteinander vereinbaren. Sexualität ist ein individuelles und sehr intimes Thema, welches mit Achtung und Wertschätzung behandelt, diskutiert und vor allem in stimmiger Form gelebt werden sollte. Gerade für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung scheint es unserer Meinung nach eine Herausforderung zu sein, ihre Gefühle, Bedürfnisse und Wünsche im Hinblick auf ihre Sexualität für sich zu erkennen und zu äussern. (Anmerkung: dies ist vor allem für "normale" Menschen so. Es ist m.E. gerade umgekehrt: betreute Menschen, die in Abhängigkeit leben zeigen ihre sexuellen Bedürfnisse auf ihre spezifische Art, was uns "Normalos" dazu zwingt uns mit Sexualität im weiteren Sinne zu befassen, was uns zwangsläufig an die eigene erinnert. Mir kommt es vor, dass solche Menschen hoch sensibel sind und oft das Herz weit offen haben, einfach lieben wollen, was jedoch oft genug vom Umfeld missverstanden wird. Deswegen arbeite ich besonders gerne mit kognitiv beeinträchtigten Menschen, weil sie weder verbildet, noch eingebildet sind, sondern zu echten Gefühlen, die von Herzen kommen, fähig sind, was mir im Übrigen normal(er) vorkommt und sich richtig gut anfühlt, weil es nährend, erfüllend, ja richtig befreiend ist.)

Durch die Dienstleistung einer Sexualbegleiterin/ eines Sexualbegleiters sehen wir die Chance, dass die individuellen, sexuellen Bedürfnisse von Menschen mit einer Beeinträchtigung erkannt, ernst genommen und gelebt werden können.

Sexualbegleiterinnen/ Sexualbegleiter haben sich im Rahmen einer Ausbildung intensiv mit ihrer eigenen Sexualität auseinandergesetzt und sich die notwendigen Basiskompetenzen angeeignet. Im Zentrum ihrer Dienstleistungen steht das Klientel, welches den Inhalt des Treffens gemeinsam mit der Sexualbegleitung bestimmt. Im Hinblick auf unsere eingangs gestellte Fragestellung, ob Sexualbegleitung ein moralisches oder unmoralisches Angebot für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung darstellt, sind wir für uns zu folgender Erkenntnis gekommen: Unserer Meinung nach ist Sexualbegleitung kein unmoralisches Angebot, da es eine professionelle Dienstleistung ist, welches fachliches Wissen, die Zusammenarbeit mit den Nutzer/innen, den professionellen Bezugspersonen und den engsten Angehörigen beinhaltet. Da auf dieser Ebene der Mensch mit Beeinträchtigung mit seinen Bedürfnissen im Zentrum steht, stellt sich uns vielmehr die Frage, ob wir als Nichtnutzer/innen einer solchen Dienstleistung, diese Frage nach Moral und Unmoral überhaupt stellen dürfen.